§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Firma Flug-Park bietet ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an. Diese AGB sind Bestandteil aller Verträge, die mit Kunden in Bezug auf die angebotenen Dienstleistungen abgeschlossen werden.
Mitarbeiter oder beauftragte Dritte sind nicht berechtigt, Vereinbarungen mit Kunden zu treffen, die von diesen AGB abweichen. Ausgenommen hiervon sind gesetzliche Vertretungsmächte, zum Beispiel durch vertretungsberechtigte Organe oder Prokuristen.
Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn deren Anwendung im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wird.
§ 2 Zustandekommen eines Vertrages
Sofern Angebote von flug-park.de nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten, gelten sie als unverbindlich und freibleibend.
Wenn der Kunde eine Bestellung unterzeichnet oder eine Buchung absendet und diese noch nicht angenommen wurde, ist der Kunde für fünf Kalendertage an sein Angebot gebunden. Innerhalb dieser Frist kann Flug-Park das Angebot annehmen.
Der Vertrag kommt zustande, wenn Flug-Park die Buchung schriftlich bestätigt oder den Vertrag gegenzeichnet. Telefax oder E-Mail genügen zur Wahrung der Schriftform.
§ 3 Leistungen von flug-park.de
Flug Park Düsseldorf bietet Fluggästen des Flughafens Düsseldorf die Möglichkeit, ihr Fahrzeug gegen Gebühr auf betriebenen oder angemieteten Stellflächen abzustellen und den angebotenen Shuttle-Service zum Flughafen Düsseldorf und zurück zu nutzen.
Mit Annahme der Buchungsbestätigung kommt zwischen dem Kunden und Flug-Park ein Mietverhältnis zustande. Flug-Park verpflichtet sich, dem Kunden für die vereinbarte Dauer einen Stellplatz zur Verfügung zu stellen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nicht. Bei Dauermiete kann ein fester Parkplatz zugewiesen werden.
Der Kunde nimmt den Fahrzeugschlüssel grundsätzlich mit. Eine Fahrzeugbewegung durch Flug-Park erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich gesondert vereinbart wurde, zum Beispiel bei Valet- oder Zusatzleistungen.
§ 4 Fahrzeugzustand, Mietzeit und Rückgabe
Der Kunde ist verpflichtet, ein betriebsbereites Fahrzeug bereitzustellen. Prüfbescheinigungen, Zulassung und Kennzeichen müssen während der Mietdauer gültig sein.
Verzögert sich die Rückreise, muss der Kunde Flug-Park unverzüglich informieren und den voraussichtlichen Ankunftstermin mitteilen. Wird das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht abgeholt, kann Flug-Park für die zusätzliche Mietdauer ein entsprechendes Entgelt verlangen.
Wird das Fahrzeug trotz angemessener Fristsetzung nicht entfernt, ist Flug-Park berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Kunden zu entfernen. Der Kunde trägt Kosten für Räumung, Aufbewahrung, Verwertung oder Entsorgung.
Etwaige Schäden sind sofort bei Fahrzeugübergabe anzuzeigen. Eine nachträgliche Schadensanzeige ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 5 AGB, Widerrufsbelehrung und Bestätigung
Es gelten diese AGB und die Widerrufsbelehrung. Mit Abschluss der Buchung bestätigt der Kunde, die AGB und die Widerrufsbelehrung gelesen und akzeptiert zu haben.
Da der Fahrzeugschlüssel grundsätzlich beim Kunden verbleibt, erfolgt die Rückgabe direkt am geparkten Fahrzeug. Etwaige Schäden sind dennoch unverzüglich anzuzeigen.
Name des Inhabers: Saman Hussain Salih.